1. Mai in Rostock: Post von der Polizei

Sehr zügig verschickt der polizeiliche Staatsschutz der Kriminalpolizei Rostock derzeit Briefe wegen der Teilnahme an Sitzblockaden am 1. Mai in Rostock. Dabei handelt es sich nach unserem Kenntnisstand um schriftliche Anhörungen wegen des Verstoßes gegen §21 des Versammlungsgesetzes (grobe Störung einer nicht verbotenen Versammlung). Wir weisen aus diesem Anlass noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass niemand dazu verpflichtet ist, mit der Polizei zusammen zu arbeiten. Das heißt, niemand muss sich schriftlich äußern oder zu Vorladungen der Polizei gehen. Gar keine Reaktion ist in diesem Fall die beste Reaktion. Continue reading 1. Mai in Rostock: Post von der Polizei