Die neuen Polizeigebühren

Im folgenden zitieren wir einen Auszug eines Artikel aus der TAZ, in dem es um die neu eingeführte „besondere Gebührenordnung“ geht:

Die Bundespolizei hat eine besondere Gebührenordnung eingeführt. In Konflikt mit der Staatsmacht zu kommen, kann nun extra teuer werden.

Sie sind auf einer Auswärtstour ihres Lieblingsvereins und fahren mit dem Zug in der Stadt des Erzfeindes ein. Vor lauter Begeisterung zünden Sie einen Bengalo. Wenn es schlecht läuft, erwischt sie die an Bahnhöfen zuständige Bundespolizei. Sie werden festgehalten, ihre Personalien aufgenommen, im schlimmsten Fall werden sie sogar noch auf die Wache mitgenommen und bis nach Spielende festgehalten. Sie müssen sich auf eine Anzeige wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz einstellen. Strafe genug. Sollte man denken.

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) denkt aber anders. Unbemerkt von der Öffentlichkeit hat das Bundesinnenministerium (BMI) diesem Szenario noch etwas hinzugefügt: eine Strafe vor der Strafe. In einer im Oktober in Kraft getretenen Verordnung wurde festgelegt, dass sie für die nicht bestellte Polizeidienstleistung auch noch zahlen müssen. Die Identitätsfeststellung: 53,75 Euro. Die Anordnung zur Gewahrsamnahme: 74,15 Euro. Eine Viertelstunde Fahrt auf die Wache: 15,69 Euro. Erkennungsdienstliche Behandlung mit Fotos und Fingerabdrücken: 59,50 Euro. Jede Viertelstunde in Gewahrsam: 6,51 Euro.

Für einen stinknormalen Polizeieinsatz soll man also eine hohe dreistellige Summe auf den Tisch legen, noch bevor der Rechtsstaat über ihre Schuld befindet und die eigentliche Strafe verhängt. Fast verwunderlich, dass man nicht noch 10 Cent für jede angefallene Seite Papier berappen muss.

Besondere Gebührenverordnung des BMI“ nennt sich diese Schikane. Zur Kasse gebeten werde soll, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine „Gefahrenlage“ schafft. Blöd nur, dass der Großteil von Strafrechtsverstößen unter diese Kategorien fällt. Auch wenn sich das Bengalo von alleine entzündet, wird die Polizei von Fahrlässigkeit sprechen. Für die Staatskasse ist das gut. 2,78 Millionen Euro soll die Bundespolizei durch die Gebühren im Jahr eintreiben. Und wer weiß schon, ob die Polizei nun nicht auch mal die eine oder andere unnötige Maßnahme extra durchführt.