Vortrag zum Heidelberger Spitzelskandal „Simon Brenner“
Fast 13 Monate lang gewann Simon Bromma, der Verdeckte Ermittler (VE) des baden-württembergischen Polizeiapparats, Einsicht in politische Aktivitäten und private Lebensbereiche einer großen Anzahl von Menschen in Heidelberg und Umgebung. Getarnt als ordentlich immatrikulierter Student „Simon Brenner“ sammelte der LKA-geführte Beamte ab Herbst 2009 umfangreiche Informationen über linke Gruppen-/Organisationsstrukturen und Einzelpersonen, bis er schließlich am 12.12.2010 in der Heidelberger Altstadt enttarnt werden konnte.
Sieben Betroffene reichten Klage gegen dein Einsatz ein und bekamen auf ganzer Linie Recht. Der Einsatz war rechtswidrig.
Freitag, 15.07.2016 | 19:30 Uhr | Café Median
Weitere Infos:Das Vorgehen von Landeskriminalamt, baden-württembergischem Innenministerium und Heidelberger Polizeidirektion ist – in der Retrospektive betrachtet – nach wie vor schockierend und skandalös, aber insgesamt doch nur ein Teil zunehmender staatlicher Repression – vor allem gegen die außerparlamentarische Antifa-Szene, das eigentliche Einsatzziel des Spitzels, mit dessen Hilfe laut Einsatzanordnungsakte rechtzeitig „gegen sich bildende terroristische Vereingungen“ eingeschritten werden sollte. Dabei gingen die staatsschützerischen Repressionsbehörden davon aus, dass die Planung, Organisation und Durchführung „politisch links motivierter Straftaten mit erheblicher Bedeutung“ ideologisch, logistisch und materiell direkt in der seit fast zwei Jahrzehnten existierenden Antifaschistischen Inititiative Heidelberg (AIHD) zu verorten wären. Aus diesem Grunde müsse sich der VE – von den Rändern der sogenannten linksalternativen Szene kommend – an die „besonders konspirativ agierenden Führungspersonen“ dieser geschlossenen Gruppe herantasten. Nur so könnten die aller Wahrscheinlichkeit nach in der mittel- und langfristigen Zukunft auszuübenden Angriffe auf die „politischen Feinde der radikalen Linken“ auf ihre Ursprungsbefehlsgeber*innen rekurriert und vor ihrer letztendlichen Realisierung polizeilich unterbunden werden. Deshalb sind die Ermittlungsbehörden bis heute der Meinung, dass ihnen genau das – das erfolgreiche präemptive Agieren gegen ein prognostizierbares Ereignis mit lebens-, sachwert- und vermögenswertbedrohendem Potenzial – am 14.11.2010 gelungen sei: Die per Telefonat mit der Einsatzleitung übermittelten Hinweise Brommas hatten dazu geführt, dass ein vollkommen überdimensioniertes Polizeiaufgebot jeglichen antifaschistischen Widerstand gegen das reaktionäre geschichtsrevisionistische „Heldengedenken“ auf dem „Ehrenfriedhof“ in Heidelberg verunmöglichte.
Sieben auf unterschiedlichen Ebenen von seinem VE-Einsatz Betroffene aus Heidelberg reichten dann am 8. August 2011 Fortsetzungsfeststellungsklage beim Verwaltungsgericht Karlsruhe (VG KA) ein, um die polizeiliche Repressionsmaßnahme für rechtswidrig erklären zu lassen. Am 26. August 2015 fand dann endlich die Hauptverhandlung statt; und zwei Monate später erreichte die Beteiligten das schriftliche Urteil, das nun rechtskräftig ist: Die 4. Kammer des VG KA beschließt, dass der gegen alle sieben Kläger*innen gerichtete Einsatz des VEs formal und materiell rechtswidrig war. Ein Erfolg der Kläger*innen auf ganzer Linie.
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