Laage: Kosten- & Bußgeldbescheide, Teil 4: Im Osten nichts Neues

Kurzer Zwischenstand zu den Bußgeld- und Kostenbescheiden wegen der Sitzblockaden gegen die Massenabschiebungen vom Flughafen Laage. Eine Person hat stellvertretend einen Rechtsanwalt damit beauftragt, Akteneinsicht in das Bußgeld- und das Kostenbescheidsverfahren zu nehmen. Da es sich hierbei um zwei unterschiedliche Gerichtsbarkeiten handelt (Bußgeldbescheide werden beim Amtsgericht angefochten, Kostenbescheide beim Verwaltungsgericht) zieht sich das alles etwas in die Länge.

Nach unserem Kenntnisstand ist die Akte zum Verfahren des Kostenbescheides schon da, während die Akte aus dem Bußgeldverfahren noch auf sich warten lässt. Unsere Auffassung zu den fehlerhaften Bußgeldbescheiden kennt ihr ja schon. Wir hatten allen Betroffenen geraten, Einspruch einzulegen. Solange diese nicht endgültig entschieden sind, muss auch das Bußgeld nicht gezahlt werden.

Anders sieht es bei den Verfahren zu den Kostenbescheiden aus. Auch da hatten wir geraten Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen. Dennoch müsst ihr hier den geforderten Geldbetrag erst einmal zahlen. Dieses Geld könnt ihr wieder bekommen, wenn das Gericht in unserem/eurem Sinne urteilt – aber eben nur, wenn ihr Widerspruch eingelegt habt.

Aktuell scheint die Landespolizei Schreiben raus zu schicken, in denen sie raten, den Widerspruch zurück zu nehmen, da dieser „nach Aktenlage“ keine Aussicht auf Erfolg haben wird. Die Cops wollen bis zum 30.09. wissen, ob ihr den Widerspruch aufrecht erhaltet oder eine Begründung nachreicht. Eine Begründung braucht ihr nicht nachreichen, wenn ihr euren Widerspruch gegen den gesamten Bescheid (d.h. mit Angabe von Aktenzeichen und Datum des Bescheids) eingereicht habt. Denn damit greift ihr den Bescheid als Ganzen an. Nach dem 30.9. erlassen die Cops dann einen Widerspruchsbescheid, mit dem euer Widerspruch (vermutlich) abgelehnt wird. Damit könnt ihr gegen den Kostenbescheid klagen und das solltet ihr auch tun.

Soweit wir wissen, ist dies der erste Versuch der Landespolizei M-V, Kosten für ihre Maßnahmen auf die Betroffenen abzuwälzen. Dass dies einzig und allein dem Versuch dient, zivilen Ungehorsam zu diskreditieren und auf Abschreckung zu setzen, sollte klar sein. Und genau darum geht es bei den geplanten Klagen: Sollte die Polizei mit diesen Kostenbescheiden durchkommen, könnte es zukünftig normal werden, dass man als Betroffener von Polizeimaßnahmen am Rande von Protestaktionen zur Kasse gebeten wird. Dies gilt es tatsächlich zu verhindern, notfalls auch auf gerichtlichem Wege.

Allen Betroffenen, ganz gleich ob Bußgeldverfahren und/oder Kostenbescheid, raten wir daher dringend mit uns Kontakt aufzunehmen. Nur so ist sichergestellt, dass wir von euch wissen und euch unsere ganze Unterstützung anbieten und gezielt beraten können.

Betroffen sind einzelne, gemeint sind wir alle!