Sitzblockaden in Laage, Teil 3: Kostenbescheide der Cops

Sie wissen einfach nicht wann genug ist: Nachdem die Widersprüche gegen die Bußgeldbescheide wegen Sitzblockaden gegen eine Massenabschiebung in Laage nun zur Entscheidung bei der Staatsanwaltschaft liegen, fängt jetzt die Polizei an zu nerven. Mittels Kostenbescheiden werden die Betroffenen aufgefordert, den Polizeieinsatz zu bezahlen – schließlich hätten sie ja weggetragen werden müssen. Wir ratend dringend dazu, Widerspruch gegen die Bescheide einzulegen, damit später gerichtlich deren Zulässigkeit geklärt werden kann. Dieser Mustertext kann verwendet werden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen ihren Kostenbescheid vom DATUM, AKTENZEICHEN XY1312 ein. Eine Begründung reiche ich nach anwaltlicher Prüfung nach. Bitte bestätigen Sie mir den Eingang meines Widerspruches.

Mit freundlichen Grüßen

Der Widerspruch hat allerdings keine aufschiebende Wirkung. Das heißt, ihr müsst die geforderte Summe leider erst einmal bezahlen. Sollte die ganze Sache später kassiert werden, bekommt ihr euer Geld zurück – aber nur, wenn ihr Widerspruch eingelegt habt.

Sobald ein/e Anwalt/Anwältin Akteneinsicht nehmen konnte werden wir uns mit Informationen zur Begründung euer Widersprüche an euch wenden. Solltet ihr als Betroffene weitere Fragen haben, könnt ihr euch gerne per Mail an uns wenden.