Bußgeldbescheide wegen 1. Mai Neubrandenburg – Einspruch einlegen!

Erst kamen Anhörungsbögen, jetzt Bußgeldbescheide. Verschiedene Ordnungsämter im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte verschicken gerade Zahlungsaufforderungen wegen angeblicher Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Personenkontrollen am 1. Mai 2015 in Neubrandenburg. Sollten bei den Protesten gegen den Naziaufmarsch eure Personalien aufgenommen worden sein, könntet ihr jetzt Post bekommen, z.B. weil ihr (angebliche) Vermummungsmaterialien dabei gehabt haben sollt. Wenn ihr einen Bußgeldbescheid bekommt, legt bitte direkt Einspruch ein! 

Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen nach Zustellungsdatum. Wenn es auf dem Postweg knapp wird, könnt ihr den Einspruch auch per Fax schicken! Im besten Fall verschickt ihr den Einspruch per Einschreiben mit Rückschein (!). Der Eingangsbeleg dient euch als Nachweis, dass der Einspruch auch wirklich angekommen ist.

Hier ein Mustereinspruch. Als Einspruch gelten auch handgeschriebene und gefaxte Exemplare. Unterschrift nicht vergessen!

Betreff: Einspruch

Sehr geehrter XXX,

hiermit lege ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom – exaktes Datum – mit dem Aktenzeichen „…“ Einspruch ein.

Ort, Datum, Unterschrift

Begründet werden muss das erstmal nicht. Falls ihr irgendwann erneut Post bekommen solltet, meldet euch bitte bei uns oder den Greifswalder Genoss_innen.

Bitte leitet diese Info auch an andere euch bekannte und potenziell Betroffene Genoss_innen weiter!