Update – #noG20: Hausdurchsuchungen in Rostock – ein Betroffener in Gewahrsam

Update vom 2. Juli, 18 Uhr:

Der in Gewahrsam genommene Betroffene ist heute einem Richter vorgeführt worden und wird nach dessen Entscheidung erst mal bis zum 10. Juli in Gewahrsam bleiben. Damit schöpft das Gericht die in M-V zulässige Höchstdauer für Unterbindungsgewahrsam voll aus.

Dem Rechtsanwalt des Betroffenen war vorher gesagt worden, sein Mandant würde erst am Montag einem Richter vorgeführt werden. Von der vorgezogenen Vorführung bei Gericht bekam ein weiterer Anwalt nur durch Zufall etwas mit, weil er auf dem Revier nach dem Betroffenen fragte und man ihm sagte, dieser wäre schon bei Gericht. Dort bekam er nur noch die Verkündung des Beschlusses mit.

Die Polizei Hamburg veröffentlichte außerdem eine Pressemitteilung, in der es heißt, dass die Einleitung von Ermittlungen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung geprüft werden (§129 StGB – Infoheft der RH zum 129er). Der Paragraf 129 ist auch als „Schnüffelparagraf“ bekannt, da er den Ermittler_innen weitreichenden Zugriff auf die schweren Geschütze der polizeilichen Ermittlungsmethoden gibt. Dazu zählen insbesondere Überwachungsbefugnisse von Observationen über Telefonüberwachungen bis hin zu Hausdurchsuchungen. Anklagen nach §129 sind relativ selten, Verurteilungen noch viel seltener. Sinn des Paragrafen ist eine breite Ausforschung von (politischen) Strukturen, um Verurteilungen geht es höchstens am Rande.

Wie auch immer die „Prüfung“ ausgehen wird: Weitere Hausdurchsuchungen und Observationen in Rostock sind möglich.

Deshalb folgender Rat von uns:

1. Ruhe und einen kühlen Kopf bewahren

2. Mal wieder die Wohnung aufräumen und sich von altem Scheiß trennen

3. Computer & Telefone verschlüsseln und im Zweifel auch mal ausschalten

4. Stellt eure Messaging-Apps nach Möglichkeit so ein, dass nur wenige Nachrichten gespeichert werden und diese zeitnah gelöscht werden. Wenn möglich setzt starke Passwörter.

5. Lest euch die RH-Flyer zu Aussageverweigerung und Hausdurchsuchungen nochmals durch, druckt euch die Checkliste aus und prägt euch die Tipps ein

6. Lasst euch nicht unterkriegen!