Freisprüche in Güstrow, Einstellung in Demmin

Am Montag fand die Verhandlung gegen drei Genossen wegen eines vermeintlichen Landfriedensbruchs statt. Sie schwiegen zu den Vorwürfen selbstverständlich. Knapp vier Stunden dauerte die Sitzung, während der die Verteidiger_innen und selbst die Staatsanwaltschaft Freisprüche forderte. Das Gericht folgte den Anträgen, die Kosten des Verfahrens fallen der Staatskasse zur Last. Bis zu 100 solidarische Genoss_innen feierten den Freispruch mit den drei Angeklagten.

Am Ende bleibt ein fader Beigeschmack, dass Bullen und Staatsanwaltschaft das Ganze einfacher hätten haben können. Auch die Tatsache, dass das Verfahren gegen die Neonazis erst nach Berichterstattung der Presse wieder aufgerollt wurde, ist ein Skandal.

Obwohl schon etwas länger her, soll es trotzdem vermeldet werden: Das Verfahren gegen die Genossin, die am 9. November in Demmin vor Gericht stand, weil sie sich zum Schutz vor Nazis vermummt hatte, wurde ohne Auflagen eingestellt. Der Richter folgte der Argumentation der Verteidigung, nach der ein Verdecken des Gesichts zum Schutz vor gewalttätigen Menschenfeinden erlaubt sein kann. Ein Freispruch wäre uns natürlich noch lieber gewesen, aber so weit wollte der Richter dann doch nicht gehen. Wegen der Außenwirkung, wie solidarische Prozessbeobachter_innen berichteten.