Weg mit dem PKK Verbot!

Wir zeigen uns solidarisch mit dem IFC Rostock! Gegen einige Mitglieder wird ermittelt weil sie sich im Rahmen eines Hallenfußballturniers mit einer YPG Fahne haben ablichten lassen. Die Kriminalisierung ist laut geltender Rechtslage nicht haltbar. Solltet ihr auch davon betroffen sein, wendet euch vertrauensvoll an eure ortsansässige Rote Hilfe Struktur.

Im Nachgang findet ihr die entsprechende Pressemitteilung des IFC Rostock:

+++IFC-MITGLIEDER IM VISIER DES STAATSSCHUTZES+++

Ein Mitglied des Internationalen FC Rostock hat eine Anzeige wegen eines angeblichen Verstoßes gegen §20 Vereinsgesetz erhalten und wurde vom Staatsschutz in Rostock vorgeladen. Der fadenscheinige Vorwurf lautet, Kennzeichen einer verbotenen Organisation (eine YPG-Fahne im Rahmen des Hallenturniers von Lübstorf am 27.01.2018) zur Schau gestellt zu haben. Eine Woche zuvor hatte die Türkei in der Region um Afrin (Nordsyrien) kurdische Stellungen der YPG und YPJ bombadiert und somit einen völkerrechtswidrigen Angriffskrieg begonnen.

Die kämpfenden Kurdinnen und Kurden der YPG und YPJ stellen sich seit Jahren dem Daesh (ISIS) entgegen und retteten in dieser Zeit zehntausende Menschen vor dem sicheren Tod, Folter und Versklavung. Bereits am 23.01.2017 riefen wir via Facebook dazu auf, an der Demonstration „Kein Krieg  in Afrin“ in Rostock teilzunehmen, die zeitgleich zum Hallenturnier in Lübstorf stattfand.
Während des Turniers wurde zum Zeichen der Solidarität ein Wimpel mit einem YPG-Logo, eine Tapete mit der Aufschrift: „Halte Stand freies Afrin!“ sowie ein Transparent „Gegen Erdogans Faschismus!“ von
Spielern, Mitgliedern und FreundInnen des Internationalen FC Rostock präsentiert.

-Kriminalisierung von gesellschaftspolitischem Engagement-

Erst im März 2017 erweiterte das Bundesinnenministerium das bereits bestehende Verbot der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Seitdem ist auch die Verwendung von YPG- und YPJ- Symbolen verboten, wenn sie ersatzweise für die ohnehin verbotenen PKK-Symbole gezeigt werden. Weder die YPG, noch die YPJ sind jedoch verboten worden. Das präsentieren einer YPG-Fahne hat daraufhin im letzten Jahr mehrfach zu Ermittlungsverfahren und sogar zu Hausdurchsuchung geführt. Im Dezember 2017 lehnte aber das
Amtsgericht Aachen den Erlass eines Strafbefehls ab, weil die YPG-Flagge kein Kennzeichen eines verbotenen Vereins sei. Der Beschuldigte hatte zuvor eine solche Fahne bei Facebook hochgeladen, was aus Sicht der Staatsanwaltschaft Grund genug war Ermittlungen einzuleiten. Dabei hatte die Bundesregierung schon im April 2017 auf eine Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
<https://www.facebook.com/linksfraktion/?fref=mentions> geantwortet: „Die Fahnen der (…) YPG und YPJ in Syrien sind nicht schlechthin verboten.“ (BT-Drucksache 18/12025). Das Amtsgericht
Aachen folgte dieser Auffassung und bekräftigte, dass für eine Strafbarkeit zumindest
ein kontextualer Bezug zur PKK erkennbar sein müsse. Wer bloß aus Solidarität mit der YPG deren Fahne zeige, mache sich nicht strafbar.

Hier wird versucht ohne klare gesetzliche Grundlage Menschen zu kriminalisieren – die Rechtslage sollte eigentlich auch den StaatsschützerInnen in Mecklenburg Vorpommern bekannt sein!

-Getroffen hat es Einen – gemeint sind wir Alle-

Der Internationale FC Rostock versteht sich als linker, basisdemokratischer Verein und stellt sich gegen jede Form von Diskriminierung, Rassismus, Homophobie, Sexismus und Gewalt im Verein
sowie in der Gesellschaft. Dieses Engagement stößt nicht überall auf Gegenliebe. Seit unserer Gründung müssen wir immer wieder mit Nazischmierereien und Naziaufklebern an unserem Trainingsgelände
leben. Im September 2017 verteilten Unbekannte Porzellanscherben mit Hakenkreuzsymbolen auf unserer Heimspielstätte in Wahrstorf. Im Dezember 2017 folgten Aufkleber mit rechten Parolen in privaten
Briefkästen einzelner Spieler.

Doch der gesellschaftliche Rechtsruck durchzieht alle Bereiche des täglichen Lebens und macht nicht vor Behörden, Verbänden und Vereinen halt. Dieses Ermittlungsverfahren ist nur ein weiterer Versuch linke Partizipation am gesellschaftlichen Diskurs zu kriminalisieren. Doch wir werden uns davon nicht einschüchtern lassen! Unsere Solidarität gilt weiterhin den kämpfenden Kurd_innen, die sich nicht nur dem Daesh sondern auch Erdogans Faschismus in den Weg stellen, sowie unserem beschuldigten Mitglied und den als Zeugen Vorgeladenen! Ihr seid nicht allein! Getroffen hat es einen, aber gemeint sind wir alle!