Nach den Anhörungsbögen verschickt das Amt Laage jetzt Bußgeldbescheide an Menschen, die im Mai an Sitzblockaden gegen eine mehrtägige Massenabschiebung über den Flughafen Rostock-Laage teilgenommen haben sollen. Wer einen solchen Bescheid bekommt, hat ab Zustellungsdatum nur 14 Tage Zeit, um dagegen Einspruch einzulegen! Hier ein Mustereinspruch:
Als Einspruch gelten auch handgeschriebene und gefaxte Exemplare. Unterschrift nicht vergessen!
Betreff: Einspruch
Sehr geehrte/r XXX,
hiermit lege ich gegen Ihren Bußgeldbescheid vom – exaktes Datum – mit dem Aktenzeichen „…“ Einspruch ein.
Ort, Datum, Unterschrift
Begründet werden muss das erst einmal nicht. Falls ihr irgendwann erneut Post bekommen solltet, meldet euch bitte bei uns.
Die Einspruchsfrist beträgt nur zwei Wochen nach Zustellungsdatum. Wenn es auf dem Postweg knapp wird, könnt ihr den Einspruch auch per Fax schicken! Im besten Fall verschickt ihr den Einspruch per Einschreiben mit Rückschein (!). Der Eingangsbeleg dient euch als Nachweis, dass der Einspruch auch wirklich angekommen ist.
Nach eurem Einspruch sind grundlegend zwei Szenarien möglich: Entweder sie lassen den Bußgeldbescheid fallen, oder das Ganze geht zur Staatsanwaltschaft, die dann entscheidet, ob das Verfahren eingestellt wird oder vor das Amtsgericht geht. Das klingt erst einmal dramatisch, ist es aber nicht unbedingt.
Nach unserer Erfahrung nutzen die Behörden das Mittel des Bußgeldbescheids, wenn sie auf strafrechtlichem Wege keine oder nur geringe Chancen auf Erfolg sehen. Das Bußgeldverfahren ist also oft nur ein Versuch, ob man euch nicht doch noch eins reinwürgen kann. Vor Gericht gehen viele Bußgeldsachen oft glimpflich aus. Bei den entstehenden Kosten unterstützen wir euch natürlich.
Also weiterhin: Keine Aussagen, keine Kooperation mit den Repressionsorganen – auch nicht mit dem Ordnungsamt!