1. Mai in Rostock: Post von der Polizei

Sehr zügig verschickt der polizeiliche Staatsschutz der Kriminalpolizei Rostock derzeit Briefe wegen der Teilnahme an Sitzblockaden am 1. Mai in Rostock. Dabei handelt es sich nach unserem Kenntnisstand um schriftliche Anhörungen wegen des Verstoßes gegen §21 des Versammlungsgesetzes (grobe Störung einer nicht verbotenen Versammlung). Wir weisen aus diesem Anlass noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass niemand dazu verpflichtet ist, mit der Polizei zusammen zu arbeiten. Das heißt, niemand muss sich schriftlich äußern oder zu Vorladungen der Polizei gehen. Gar keine Reaktion ist in diesem Fall die beste Reaktion.

Anders wäre dies bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft. Solltet ihr Post von dort bekommen, ist es spätestens dann höchste Zeit sich an die Rote Hilfe und/oder eine Anwält_in zu wenden.

Grundsätzlich gilt: Keine Zusammenarbeit und keine Aussagen bei den Repressionsorganen! Es ist nicht die Aufgabe der Justiz und insbesondere der Polizei eure Unschuld zu beweisen oder fair mit euch umzugehen. Ihre Aufgabe ist es euch einzuschüchtern und zu verurteilen. Warum solltet ihr ihnen dabei helfen?

Wenn ihr Post von Polizei oder Staatsanwaltschaft bekommt oder schon bekommen habt, zögert nicht euch mit uns über das Kontaktformular in Verbindung zu setzen. Dies gilt insbesondere dann, wenn ihr Fragen, Angst oder Sorgen beim Umgang mit der Situation habt. Sollten euch andere Vorwürfe als §21 VersG gemacht werden, meldet euch bitte unbedingt ebenfalls, damit wir den Überblick über Ausmaß und Art der Vorwürfe behalten können.

Der Widerstand gegen Nazis ist legitim und notwendig. Helft der Polizei nicht dabei, euch und euren Protest zu kriminalisieren! Verweigert die Zusammenarbeit und macht keine Aussagen!

Rote Hilfe Rostock, Mai 2014