Vorladungen wegen des 1. Mai in Neubrandenburg

Neue Demonstrationskultur hin, „Polizei als Partner“ her – nach dem verhältnismäßig besonnenen Einsatz der Polizei am 1. Mai in Neubrandenburg folgt jetzt doch das übliche Nachspiel der Repressionsbehörden. Nachdem schon die Ordnungsämter des Landkreises Bußgeldbescheide verschickten, folgen derzeit die Briefe der Polizei.

Bisher geht es bei allen uns bekannten Fällen um Sitzblockaden, in denen der polizeiliche Staatsschutz ein Verstoß gegen §21 Versammlungsgesetz zu erkennen glaubt.

Wer entsprechende Post bekommt, meldet sich bitte unter Angabe von Vorgangsnummer/Aktenzeichen und des Vorwurfs aus der Vorladung bei uns.

Sagt auch euren Freund_innen Bescheid, wenn sie ungebetene Post erhalten. Wie immer gilt: Niemand muss zu Vorladungen der Polizei gehen! Ignorieren und die Aussage zu verweigern ist die beste Alternative!

Meldet euch stattdessen bei uns, wir helfen euch weiter.