Sitzblockaden in Laage, Teil 5: Bußgeldverfahren eingestellt

Endlich: Die Bußgeldverfahren gegen antirassistische Aktivist_innen, die im Mai 2016 eine Sammelabschiebung am Flughafen Laage mit einer Sitzblockade behinderten, sind eingestellt worden. Das Amtsgericht Güstrow stellte die Verfahren wegen einer Verfolgungsverjährung ein. Das bedeutet, dass das Verfahren zu lange gedauert hat und die Ordnungswidrigkeit daher nicht mehr geahndet werden kann. Wir sind übrigens weiterhin der Meinung, dass die Verfahren gewonnen worden wären ;).

Die Betroffenen, die gegen die Bescheide der Gemeinde Laage Einspruch eingelegt hatten, müssen die Bußgelder damit nicht zahlen. Wer bereits gezahlt hat, hat leider Pech.

Die Verfahren gegen die Kostenbescheide der Landespolizei sind davon aber nicht betroffen. Diese Verfahren sind noch am Verwaltungsgericht Schwerin anhängig, wenn Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt wurde.